Zweitmeinung Orthopädie: Unabhängige Beratung

Für zusätzliche Gewissheit vor geplanten Eingriffen

Eine Zweitmeinung in der Orthopädie dient dazu, Ihnen Gewissheit vor geplanten Eingriffen zu geben. Oft ergeben sich in den Untersuchungsgesprächen mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten Fragen, die Sie lieber zusätzlich mit unabhängigen Fachärzten besprechen möchten. Viele Patientinnen und Patienten fragen sich auch, ob die geplante Operation wirklich notwendig ist. 

Mit einer unabhängigen, medizinischen Zweitmeinung von einem Orthopäden können Sie diese Fragen und Unsicherheiten aus dem Weg räumen. Was bei diesem Vorgehen zu beachten ist, erfahren Sie auf dieser Seite. 

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Anwendungsbereiche und Krankheiten

Zweitmeinung in der Orthopädie: Wann wird sie eingeholt?

Jede Patientin und jeder Patient hat den rechtlichen Anspruch, vor bestimmten planbaren Eingriffen im Bereich des Rückens, der Schulter, der Knie und der Hüfte eine ärztliche Zweitmeinung auch in der Orthopädie einzuholen. 

Diese bietet Ihnen die Möglichkeit, sich von unabhängigen Fachärzten beraten zu lassen und zu klären, ob der operative Eingriff zwingend notwendig ist oder durch mögliche eingriffsvermeidende Behandlungsmethoden umgangen werden könnte. Da es sich um einen planbaren Eingriff und keine Notoperation handelt, können Sie sich die Entscheidung und eventuell offene Fragen in Ruhe überlegen. 

Eine medizinische Zweitmeinung ist ein freiwilliges Angebot, welches Sie vor bestimmten Eingriffen in Anspruch nehmen können, aber nicht müssen.
 

  • Implantationen einer Knieendoprothese
  • Schulterarthroskopien

Jede Patientin und jeder Patient hat den rechtlichen Anspruch, vor bestimmten planbaren Eingriffen im Bereich des Rückens, der Schulter, der Knie und der Hüfte eine ärztliche Zweitmeinung auch in der Orthopädie einzuholen.

Untersuchungsaufbau und Ablauf

Orthopädische Zweitmeinung: Mit KIRINUS auf der sicheren Seite

Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt hat Ihnen einen operativen Eingriff empfohlen, Sie sind aber unsicher, ob er wirklich notwendig ist? Manchmal ergeben sich auch noch Fragen, für zusätzliche Unsicherheit sorgen. Dann haben Sie das Recht auf eine medizinische Zweitmeinung. 

Bei uns bekommen Sie eine fachlich fundierte, unabhängige zweite Meinung zur bereits gestellten Indikation Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin. Unsere Experten und Expertinnen prüfen und beurteilen die Befunde und Ihre Beschwerden und geben Ihnen die Gewissheit, ob die geplante Operation notwendig. Oft ist ein geplanter Eingriff zwar sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. 

Sollte das bei Ihnen der Fall sein, wird unser Expertenteam Sie zu möglichen Behandlungsalternativen beraten, mit welchen sich der Eingriff umgehen lassen kann. 

Zweitmeinung Orthopädie: Voraussetzungen und Vorgehen

Um eine Zweitmeinung von uns zu erhalten benötigen Sie keine Überweisung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserem Orthopädiezentrum! 

Um die bisherige Indikation beurteilen zu können, benötigen wir die Vorbefunde (besonders Röntgenbilder, MRT- und CT-Bilder) und vorhandene Arztbriefe. Wir können Sie am besten beraten, wenn wir die Empfehlung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes medizinisch nachvollziehen können. 

Daher wäre es ideal, wenn Sie uns die bereits erhobenen Befunde, Untersuchungsergebnisse und weitere Angaben zu eventuell bereits erfolgten Behandlungen zur Verfügung stellen. Wir sichten diese Unterlagen dann und führen gegebenenfalls eigene Untersuchungen durch, wenn dies im Rahmen der Zweitmeinung zur zweiten Indikationsstellung notwendig sein sollte. 

Im Anschluss gehen wir unsere Ergebnisse und Befunde mit Ihnen durch und erläutern Ihnen, ob wir den operativen Eingriff ebenfalls für notwendig halten. Ist dem nicht so, gehen wir mit Ihnen mögliche Alternativen durch, mit denen sich die vorhandenen Beschwerden auch ohne Eingriff behandeln lassen. 

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Wissen

FAQ

  • Was bedeutet Zweitmeinung?

    Eine Zweitmeinung einzuholen bedeutet, einen zweiten Facharzt mit besonderen Kenntnissen auf dem entsprechenden Gebiet aufzusuchen und um seine Meinung zu einem empfohlenen operativen Eingriff einzuholen. 

    Sie haben vor bestimmten planbaren Operationen die Möglichkeit, zusätzlich zu Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt einen weiteren Facharzt oder eine Fachärztin aufzusuchen und eine Zweitmeinung vom Arzt einzuholen. 

  • Warum eine Zweitmeinung vom Orthopäden einholen?

    Sind Sie unsicher, ob bestimmter orthopädischer Eingriff wirklich notwendig ist? Haben Sie offene Fragen, die Sie lieber noch einmal mit einer zusätzlichen, unabhängigen Fachärztin oder einem Facharzt besprechen möchten?

    Dann haben Sie bei bestimmten planbaren Operationen den rechtlichen Anspruch auf eine zweite Meinung. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten oder Fragen zum Vorgehen haben. 

  • Wie kann ich eine Zweitmeinung einholen?

    Für eine Zweitmeinung von einem Orthopäden benötigen Sie keine Überweisung Ihres behandelnden Arztes oder Ihrer behandelnden Ärztin. Sie können Ihren Gesprächstermin einfach mit uns vereinbaren. 

    Zum Beratungsgespräch bringen Sie dann bisherige Befunde, Röntgen-, MRT- und CT-Bilder sowie vorhandene Arztbriefe mit. Nach Sichtung der Unterlagen und eventuellen Untersuchungen erhalten Sie von uns unsere unabhängige Indikation.