Zusatzqualifikation in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen

Informieren Sie sich jetzt über den Erwerb der KJ-TP-Zusatzqualifikation. Der Beginn der Zusatzqualifikation ist jederzeit möglich.

Aufenthaltsraum der Tagesklinik für Kinder und Jugendliche

Der Erwerb der Zusatzqualifikation KJ-TP kann eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer Tätigkeit als Erwachsenentherapeutin sein, die Ihre beruflichen Möglichkeiten auf bereichernde Weise erweitert. Eine therapeutische Qualifikation im Hinblick auf verschiedene Altersgruppen ermöglicht es, flexibel und vielfältig auf die Bedürfnislage von Patientinnen einzugehen. Durch entwicklungsbezogenes Fachwissen und Interventionen können Kinder, Jugendliche, Eltern und deren wichtige Bezugspersonen konstruktiv therapeutisch unterstützt werden.

Die Absolvierung der KJ-TP-Zusatzqualifikation führt zur Anerkennung des Fachkundenachweises „Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen“ durch die Kassenärztliche Vereinigung. Dieser ist Voraussetzung, um neben der Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen die Behandlung von Kindern und Jugendlichen über die Kasse abzurechnen.

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Alle Informationen rund um die Ausbildung 

  • Weiterbildungsmodus

    Die 200 Theoriestunden absolvieren Sie auf Grundlage einer Vorauswahl, die Sie jedes Jahr als eine Art kleinen Leitfaden im Jahresprogramm finden. Aus diesen Seminarempfehlungen stellen Sie sich Ihr eigenes Curriculum zusammen – entsprechend Ihren zeitlichen Möglichkeiten, Ihren Interessen sowie den Kenntnissen, die Sie bereits im Vorfeld erworben haben.

    In den Seminaren bieten wir Ihnen neben einer fundierten, integrativen Vermittlung theoretischen Wissens zur KJ-TP einen Erfahrungsraum, in dem Sie Ihre therapeutischen Kompetenzen sehr praxisorientiert anhand von Modellen erfahrener Therapeutinnen auf- und ausbauen können.

  • Zeitlicher Ablauf und Inhalte der Theorievermittlung

    Der Beginn der Zusatzqualifikation ist zu jedem Zeitpunkt des Jahres möglich, sodass die Theorievermittlung zeitlich nicht vorgegeben ist. Somit ist die Dauer der Zusatzqualifikation sehr individuell gehalten und kann von Ihnen selbst geplant werden. Die Seminare finden ausschließlich an Wochenenden statt.

  • Durchführung und Abrechnung von Therapien unter Supervision

    Sie bringen mind. drei Therapiefälle (davon max. 1 Jugendliche) mit mind. 200 Therapiestunden bei mind. 50 Supervisionseinheiten á 50 Min. ein. Einer der eingebrachten Fälle muss dabei in Langzeit, mind. einer der Fälle in Kurzzeit behandelt worden sein.

    Sie können die Therapien in unseren CIP Räumen oder in einer Assoziationspraxis durchführen.

    Die Abrechnung und die Auszahlung der im Rahmen der KJ-TP-Zusatzqualifikation geleisteten Therapiestunden erfolgt entsprechend der gültigen Auszahlungsmodalitäten über die KIRINUS Ausbildungsambulanz.

  • Kosten

    Sie bezahlen die jeweiligen Seminare, die Sie gebucht haben (per Bankeinzug zeitnah vor dem Kurs, genauere Informationen sind dem jeweiligen Jahresprogramm zu entnehmen). Zusätzlich einzuplanen sind die Kosten für die benötigten Supervisionsstunden. Teilnehmerinnen, die aktuell nicht über unsere Ambulanz abrechnen, besuchen eine kostenpflichtige Ambulanzeinführung und Psypraxschulung. Zusätzlich ist pro Jahr Ihrer Einschreibung eine Immatrikulationsgebühr von jährlich 60€ zu bezahlen.

    Über die Einnahmen, die Sie über Ihre Behandlungsstunden über unseren Ambulanz generieren, sind Ihre Ausgaben in etwa gedeckt.

  • Bewerbung und Anmeldung

    Für die Anmeldung reichen Sie bitte das Anmeldeformular zusammen mit einem Lebenslauf/ Approbationsurkunde bzw. Abschlusszeugnis ein. Sollten Sie E-TP- Vollausbildungsteilnehmerin der KIRINUS CIP Akademie sein, benötigen wir Ihren Lebenslauf und die Approbationsurkunde nicht nochmal zusätzlich.

Kontaktformular

*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.