Informieren Sie sich jetzt über den Erwerb der KJ-VT-Zusatzqualifikation. Nächster Start 2026.
Der Erwerb der Zusatzqualifikation KJ-VT kann eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer Tätigkeit als Erwachsenentherapeutin sein, und Ihre beruflichen Möglichkeiten auf bereichernde Weise erweitert: Eine therapeutische Qualifikation in Hinblick auf verschiedenen Altersgruppen ermöglicht es, flexibel und vielfältig auf die Bedürfnislage von Patientinnen einzugehen. Durch entwicklungsbezogenes Fachwissen und Interventionen können Kinder, Jugendliche, Eltern und deren wichtige Bezugspersonen konstruktiv therapeutisch unterstützt werden.
Die Absolvierung der KJ-VT-Zusatzqualifikation führt zur Anerkennung des Fachkundenachweises „Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen“ durch die Kassenärztliche Vereinigung. Dieser ist Voraussetzung, um neben der Zulassung für die Behandlung von Erwachsenen die Behandlung von Kindern und Jugendlichen über die Kasse abzurechnen.
Die 200 Theoriestunden absolvieren Sie in einer festen Gruppe über ein von uns zusammengestelltes Curriculum. Wir bieten Ihnen in den Seminaren -neben einer fundierten, integrativen Vermittlung von theoretischem Wissen zur Kinder- und Jugendlichenverhaltenstherapie - einen Erfahrungsraum, in dem Sie selbst sehr praxisorientiert anhand erfahrener Therapeutinnenmodelle sowie u.a. mittels Videodemonstrationen therapeutische Kompetenzen auf- und ausbauen können.
Die Theorievermittlung ist zeitlich vorgegeben: sie beginnt in der Regel alle zwei Jahre im März und erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 1,5 Jahren. Die Seminare finden ausschließlich an Wochenenden statt.
Die Theorievermittlung sieht im Rahmen von 12,5 Kurswochenenden nachfolgende Inhalte vor:
Sie bringen mind. drei Therapiefälle (zwei davon bei Therapiebeginn bis zu einem Alter von 14 Jahren, einen Fall bis zu einem Alter von 17 Jahren) mit mind. 200 Therapiestunden bei mind. 50 Supervisionseinheiten a 50 Min. ein. Einer der eingebrachten Fälle muss dabei in Langzeit, mind. einer der Fälle in Kurzzeit behandelt worden sein.
Sie können die Therapien in unseren CIP Räumen oder in einer Assoziationspraxis durchführen.
Die Abrechnung und die Auszahlung der im Rahmen der KJ-VT-Zusatzqualifikation geleisteten Therapiestunden erfolgt entsprechend der gültigen Auszahlungsmodalitäten über die KIRNUS Ausbildungsambulanz.
Die Kosten für die Theorievermittlung der KJ-VT-Zusatzqualifikation betragen 3.750,- €. Zahlbar in 12 Raten sowie eine Immatrikulationsgebühr von 60 €/pro Jahr. Zusätzlich einzuplanen sind die Kosten für die benötigten Supervisionsstunden. Teilnehmerinnen, die aktuell nicht über unsere Ambulanz abrechnen, besuchen eine kostenpflichtige Ambulanzeinführung und Psypraxschulung (142,56,- €). Für externe Teilnehmerinnen ist ein kostenpflichtiges Auswahlgespräch (76,- €) erforderlich.
Für die Anmeldung reichen Sie bitte das Anmeldeformular zusammen mit einem Lebenslauf/ Approbationsurkunde bzw. Abschlusszeugnis sowie ein kurzes Motivationsschreiben. Sollten Sie E-VT- Vollausbildungsteilnehmerin der KIRINUS CIP Akademie sein, benötigen wir Ihren Lebenslauf und die Approbationsurkunde nicht nochmal zusätzlich.
*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.