Die Ausbildung der Psychotherapeutinnen* wurde am 1. September 2020 durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz und die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt.
Künftig soll die Approbation als Psychotherapeutin nach einem fünfjährigen Universitätsstudium (dreijähriges Bachelor- und darauf aufbauendes zweijähriges Masterstudium) erteilt werden.
An das Studium kann sich eine 5-jährige berufliche Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin anschließen. Während der Weiterbildung erfolgt die Spezialisierung auf ein Gebiet (Psychotherapie für Kinder und Jugendliche, Psychotherapie für Erwachsene, Neuropsychologische Psychotherapie) und die Vertiefung eines Psychotherapieverfahrens. Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeutinnen berechtigt, sich in das Arztregister eintragen zu lassen und einen Antrag auf Zulassung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen.
Die Arbeiten an der Weiterbildungsordnung, welche die Inhalte der Weiterbildung und andere Rahmenbedingungen festlegt, sind aktuell noch nicht abgeschlossen. Eine gute Zusammenfassung der aktuellen Informationen und des aktuellen Stands bietet die Broschüre der BPtK.
Sobald die Inhalte der Weiterbildung und andere Rahmenbedingungen festgelegt und entsprechende interne Strukturen geschaffen sind, werden auch wir die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin anbieten. Die KIRINUS CIP Akademie plant einen Start der Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin im ersten Halbjahr 2023.
Aufgrund unserer rund 30-jährigen Erfahrung und Expertise in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind wir uns sicher, dass wir die künftigen Weiterbildungskandidatinnen auch auf diesem neuen Weg zur Fachpsychotherapeutin sehr gut begleiten und eine hochwertige Weiterbildung anbieten können. Wir arbeiten mit renommierten und sehr erfahrenen Dozentinnen, Supervisorinnen und Selbsterfahrungsleiterinnen zusammen, die uns zum Teil bereits seit Jahrzehnten dabei unterstützen, ein qualitativ hochwertige Aus-, Fort- und Weiterbildung anzubieten. Zudem sind wir Kooperationspartner von einer Reihe von Kliniken, mit denen wir zum Teil seit Jahrzehnten eng zusammenarbeiten.
Sie sehen, mit unserem seit Jahren gewachsenen Netzwerk sind wir bestens gerüstet, Ihnen auf der Basis langjähriger Erfahrung zukünftig eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin anbieten zu können.
Falls Sie weitere Fragen haben, schauen Sie sich gerne unsere FAQ zu dem Thema an oder schreiben Sie uns eine Mail:
Dr. Markus Reicherzer (Institutsleitung), Markus.reicherzer@kirinus.de
Dr. Miriam Sichort-Hebing (Ausbildungsleitung E-VT) miriam.sichort-hebing@kirinus.de
Nach Inkrafttreten des neuen Psychotherapeutengesetzes zum 01.09.2020 können nur noch Studierende, die vor dem 01.09.2020 in einem Hochschulstudiengang in Psychologie oder in einem anderen für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapieausbildung zugelassenen Studiengang (wie Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaften und Bildungswissenschaften oder äquivalenten Abschlüssen) eingeschrieben waren und diesen mit dem entsprechenden Master bzw. Diplom abschließen bzw. bereits abgeschlossen haben, die Ausbildung nach dem alten Modell absolvieren. Es gilt eine Übergangsfrist von 12 Jahren, d.h. es besteht bis 31.08.2032 (bei Härtefällen bis 31.08.2035) die Möglichkeit, die Psychotherapieausbildung nach dem alten Modell abzuschließen.
Die KIRINUS CIP Akademie wird die Ausbildung in den verschiedenen Fachrichtungen auch noch in den nächsten Jahren anbieten.
Alle Studierenden, die erst nach dem 01. September 2020 ein entsprechendes Studium begonnen haben, ist nur die Qualifizierung nach dem neuen Gesetz, also das Psychotherapiestudium und der Fachkundeerwerb im Rahmen der (dann neuen) Psychotherapieweiterbildung möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Hochschule, ob Ihr Studiengang die Zulassungsvoraussetzungen für die Weiterbildung erfüllt. Nicht jedes Psychologiestudium erfüllt die Voraussetzungen.
Auf der Seite der PTK Bayern finden Sie relevante Informationen zum Studium und zu den Planungen der universitären Institute zum Angebot der Studiengänge B.Sc. Psychologie, M.Sc. Psychologie und M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (M.Sc. KliPPs) nach Inkrafttreten des PsychThG.
Zudem informiert auch das Landesprüfungsamt der Regierung von Oberbayern, an welchen Universitäten und Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind, in Bayern derzeit akkreditierte Bachelorstudiengänge angeboten werden.
Weitere Fragen was die Gesetzesreformaus der Perspektive Studierender und Studieninteressierterund für die Einrichtung der neuen Studiengänge an den Universitätenzur Folge hat, werden auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Psychologie beantwortet.
Die ersten Absolventinnen des neuen Psychotherapie-Studiengangs werden voraussichtlich ab Herbst 2022 über die Approbation als Zugangsvoraussetzung für die neue Psychotherapie-Weiterbildung verfügen. Allerdings wird es an vielen Universitäten länger dauern, bis der Psychotherapie-Studiengang etabliert ist.
Sobald die Inhalte der Weiterbildung und andere Rahmenbedingungen festgelegt und entsprechende Strukturen geschaffen sind, wird auch die KIRINUS CIP Akademie die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin anbieten. Auf unserer Homepage werden Sie über den aktuellen Stand auf dem Laufenden gehalten.
Nach dem jetzigen Stand berechtigen ausländische Bachelor- und oder Masterabschlüsse, die nach dem 31.8.2020 begonnen wurden, nicht zu einer Weiterbildung Psychotherapie in Deutschland. Wenn Sie einen Bachelor- und/oder Masterabschluss im Ausland anstreben (Beginn nach 31.8.2020), empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrer Hochschule in Verbindung zu setzen.