Pessotherapie-Weiterbildung

Sie haben Interesse an einer lebendigen, körper- und emotionsfokussierten Methode als Ergänzung Ihres therapeutischen Repertoires im Einzel- oder Gruppensetting? Die körperorientierte Arbeitsweise im Rahmen der PBSP® Weiterbildung vereint in einzigartiger kreativer und innovativer Weise sowohl kognitiv behaviorale, wie auch tiefenpsychologische und systemische Perspektiven. Sie fußt auf dem Boden aktueller neurowissenschaftlicher Erkenntnisse, unter anderem zur Plastizität des menschlichen Gehirns, zu Empathie, Moral, Theory of Mind oder der Bedeutung von Sprache und Gedächtnis.

Unser aktuelles Jahresprogramm 2024

Unser neues, digitales Jahresprogramm bietet Ihnen einen vollständigen Überblick über unser Kursangebot für Aus-, Weiter- und Fortbildung - nach Themenschwerpunkten geordnet und mit den wichtigsten inhaltlichen und organisatorischen Informationen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldungen!

Ärztliche Weiterbildung

Sie sind Arzt/Ärztin und möchten sich im Bereich der Psychotherapie spezialisieren? Mit einer Weiterbildung zum Facharzt oder verschiedenen Zusatzbezeichnungen bringen wir Sie weiter!

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Ethische Leitlinien der KIRINUS CIP Akademie

Präambel

Ziel der Aus- und Weiterbildung an der Kirinus CIP Akademie ist die Vermittlung aktueller wissenschaftlicher Standards in Forschung und Klinik von Psychotherapie sowie die Förderung der Entwicklung einer Therapeutinnenidentität* ihrer Aus- und Weiterbildungskandidatinnen.

Zur Sicherung ihrer professionellen Kompetenz verpflichten sich alle an der Aus- und Weiterbildung Beteiligten an der Kirinus CIP-Akademie zu ethischen Grundsätzen ihrer Berufstätigkeit, wie sie u. a. in der Berufsordnung für Psychotherapeutinnen bzw. für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen festgelegt sind. Ethische und professionelle Standards der Lehr- und Supervisionstätigkeit und der angeleiteten Selbsterfahrung werden auf höchstmöglichem Niveau gehalten.

I. Allgemeine ethische Grundsätze der psychotherapeutischen Behandlung und Selbsterfahrung

  1. Die psychotherapeutische Arbeit erfolgt vor dem Hintergrund eines therapeutischerseits individuell zu erfassenden und differenziert zu reflektierenden Problemverständnisses.
  2. Die psychotherapeutische Arbeit kennzeichnet sich im übergeordneten Sinne durch Entwicklungsförderung von Patientinnen(-familien).
  3. Die Entwicklungsförderung muss von Seiten der Therapeutin derart gestaltet werden, dass die psychotherapeutische Arbeitsbeziehung hinsichtlich Übertragungs-, Gegenübertragungs- und Interaktionsgeschehen verantwortungsvoll und professionell gehandhabt wird. Hierzu müssen die Grenzen des therapeutischen Settings gewahrt und über die Zeit der Therapie hinaus aufrechterhalten werden.

II. Spezielle ethische Grundsätze in der psychotherapeutischen Behandlung und Selbsterfahrung

  • Patientinnen Integrität

    Eine Psychotherapeutin verpflichtet sich dazu, die Würde und Integrität der Patientin/ der Patientinnenfamilie zu achten. Eine Psychotherapeutin verpflichtet sich dazu, Fühlen und Handeln differenziert zu reflektieren und dadurch die therapeutische Arbeitsbeziehung vor maladaptiven Handlungsimpulsen, bzw. vor damit assoziiertem Ausagieren zu schützen.

  • Abstinenzgebot

    Eine Psychotherapeutin verpflichtet sich dazu, die therapeutische Arbeitsbeziehung durch Abstinenz zu schützen, d. h., niemals ihre durch den Berufsstand in der therapeutischen Arbeitsbeziehung entstehende Autorität oder ihre professionellen Kompetenzen zu missbräuchlichen Zwecken einzusetzen. D.h. konkret:

    • Keine Vorteilsnahme auf Kosten der Patientin oder deren Familie, keine privaten, beruflichen oder ökonomischen Abhängigkeitsverhältnisse zu der Patientin/ der Patientinnenfamilie. Honorare werden vertraglich festgesetzt.
    • Kein narzisstischer Missbrauch in Behandlung/ Weiterbildung oder Ausbildung sowie Unterlassung von Missbrauch, Manipulation und von politischer, weltanschaulicher oder religiöser Indoktrination.
    • Kein Handeln im Interesse eigener erotischer oder aggressiver Wünsche. Sexuelle Beziehungen mit Patientinnen sind ausgeschlossen.

    Das Abstinenzgebot ist mind. 1 Jahr über die Beendigung der psychotherapeutischen Beziehung hinaus zu beachten.

  • Aufklärungspflicht

    Eine Psychotherapeutin verpflichtet sich dazu, der Aufklärungs- und Informationspflicht im Sinne des „Informed Consent“ nachzukommen. Hierzu werden die  Patientinnen/-familie über die vorgesehenen bzw. verfahrensspezifischen Behandlungsschritte und mögliche Alternativen (s. Verfahren, Therapeutinnenpersönlichkeit, Setting) aufgeklärt. Indikation und Behandlungskontrakt werden der Patientinnen/-familie entsprechend ihres kognitiven und emotionalen Entwicklungsstandes nahegebracht.

  • Schweigepflicht

    Eine Psychotherapeutin verpflichtet sich dazu, Mitteilungen der Patientin/der Patientinnenfamilie auch über deren Tod hinaus vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für Publikationen, Lehre und Supervisionen und erfordert vorsorgliche Datenschutzmaßnahmen für den Fall der Berufsunfähigkeit oder des Todes der Therapeutin hinsichtlich aller Patientinnendokumentationen.Bei drohender Selbst- oder Fremdgefährdung der Patientin ist ein professionell-verantwortungsvolles therapeutisches Vorgehen abzuwägen, das u.U. auf Basis der Gesetzeslage einen Bruch der Schweigepflicht implizieren kann.

  • Gewährleistung therapeutischer Arbeitsfähigkeit

    Eine Psychotherapeutin verpflichtet sich dazu, nicht in Zuständen eingeschränkter therapeutischer Arbeitsfähigkeit mit Patientinnen(-familien) zu arbeiten sowie darauf zu achten, sich psychisch und physisch nicht zu überfordern. Fortbildung, Intervision und Supervision werden als wichtige Bestandteile qualifizierter Psychotherapie regelmäßig in Anspruch genommen und sind bei Bedarf ebenso wie weitere persönliche Analyse oder Selbsterfahrung verpflichtend.

III. Spezielle ethische Richtlinien für in der Aus- und Weiterbildung tätige Psychotherapeutinnen (entsprechend der Berufsordnung der PTK Bayern)

Die speziellen ethischen Richtlinien für in der Aus- und Weiterbildung tätige Psychotherapeutinnen gelten entsprechend des §26 der Berufsordnung der PTK Bayern vom 18. Dezember 2014.

IV. Verfahren bei fraglichen Verstößen gegen die Ethikrichtlinien

Als Ansprechkontakt für die Anhörung, Beratung und Hilfestellung sowie Fragen bei möglichen Verletzungen ethischer Grenzen stellt die Kirinus CIP Akademie folgende Vertrauenspersonen bereit:

Dr. Markus Reicherzer
Dr. Stephanie Backmund

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich kostenlos an den auf nationaler Ebene verfügbaren Ethikverein e.V. zu wenden.
Kontakt/Information: www.ethikverein.de

Verstöße gegen die Ethikleitlinien der Kirinus CIP Akademie können ein Ausscheiden aus dem Institut, bzw. einen Ausschluss aus der Aus- Und Weiterbildung zur Folge haben.