Bereichsweiterbildung
Verhaltenstherapie für Erwachsene (E-VT)

Jetzt informieren zum Erwerb der E-VT-Bereichsweiterbildung.

Ihr Vorteil durch die Übergangsregelung:
Melden Sie sich bis zum 01.04.2026 an und schließen Sie ohne PTK-Abschlussprüfung ab.

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Erwerben Sie die Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie Erwachsene“ und erweitern Sie Ihre Abrechnungsgenehmigung um ein weiteres Verfahren. Die Bereichsweiterbildung ist eine ideale Ergänzung zu Ihrer bereits vorhandenen Fachkunde (z. B. TP, AP oder ST) und eröffnet Ihnen zusätzliche therapeutische und berufliche Möglichkeiten.

Eine Qualifikation in mehreren Verfahren ermöglicht es Ihnen, flexibel auf unterschiedliche Patientinnenbedürfnisse einzugehen, Behandlungen passgenauer anzubieten und diese mit den Krankenkassen abzurechnen.

Besonderheiten der Verhaltenstherapie an der KIRINUS CIP Akademie

Unsere Ausbildung ist integrativ und zugleich klar verhaltenstherapeutisch ausgerichtet:

  • Methodenübergreifend & integrativ-verhaltenstherapeutisch
  • Evidenzbasiert und praxisnah
  • Klassische VT plus moderne Ansätze der „dritten Welle“
  • Eingebettet in einen integrativen Gesamtrahmen

Die Bereichsweiterbildung im Überblick

Verhaltenstherapie für Erwachsene

  • Dauer

    Die Bereichsweiterbildung umfasst mindestens 18 Monate.

  • Umfang und Inhalte

    Für die Zusatzbezeichnung „Verhaltenstherapie Erwachsene“ sind folgende Leistungen zu erbringen:

    1. Theorie

    • 240 UE Theorie
      Sie wählen und buchen Ihre Kurse – auf Basis einer Vorauswahl durch die Weiterbildungsleitung – entsprechend Ihrer persönlichen und fachlichen Schwerpunkte.

    2. Behandlungsfälle unter Supervision

    • 12 Behandlungsfälle im Einzelkontakt
      (auch kombinierbar mit Gruppenpsychotherapie oder Mehrpersonensetting)
    • Insgesamt mindestens 280 Stunden Kurz- und Langzeitbehandlungen, davon:
      • 9 Behandlungen à 5–25 Stunden
      • 3 Behandlungen à mindestens 30 Stunden
      • 1 ausführlich dokumentierte Langzeitbehandlung
      • 1 ausführlich dokumentierte Kurzzeitbehandlung

    Die ambulanten Behandlungsfälle werden über unsere Institutsambulanz abgerechnet. Sofern ein Assoziationsvertrag vorliegt, können Behandlungen auch in Ihrer Praxis oder in eigenen Räumen stattfinden.

    3. Supervision

    • Therapien erfolgen unter regelmäßiger Supervision
      (Verhältnis mindestens 1:4 bis 1:8)
    • Erforderlich sind mindestens 50 Supervisionsstunden, davon
      mindestens 20 Stunden Einzelsupervision.

    4. Selbsterfahrung

    • 80 Einheiten Selbsterfahrung
      (in der Regel Gruppenselbsterfahrung)
  • Kosten

    Die Einnahmen aus den Behandlungsfällen decken im Verlauf in etwa die Ausgaben der Weiterbildung.
    Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Situation.

  • Beispielhafter Ablauf
    • Start mit Theorieeinheiten und Gruppenselbsterfahrung
    • Institutsinterne Zwischenprüfung nach mindestens 64 UE Theorie
    • Ambulante verhaltenstherapeutische Behandlungen unter Supervision
    • Parallel: weitere Theorie-UE und Selbsterfahrung
    • Abschluss durch die mündliche Prüfung bei der Psychotherapeutenkammer Bayern
      • Vorteil Übergangsregelung: Bei einer Anmeldung für die Bereichsweiterbildung bis zum 01.04.2026 entfällt die Abschlussprüfung bei der PTK

    Bei inhaltlichen Fragen zur Bereichsweiterbildung kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

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  • Bewerbung und Anmeldung

    Das Bewerbungsverfahren umfasst zwei Schritte:

    Schritt 1: Unterlagen einreichen
    Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular ein.
    Eine Checkliste aller benötigten Dokumente ist im Formular enthalten.

    Schritt 2: Persönliches Gespräch
    Bei Erfüllung der Voraussetzungen laden wir Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.

    Möchten Sie mehr wissen?
    Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

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*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.