Bereichsweiterbildung tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Jetzt informieren zum Erwerb der KJ-TP-Bereichsweiterbildung.

Vertiefung Ihrer psychotherapeutischen Kompetenz

Für approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (VT / ST) stellt die Bereichsweiterbildung in der tiefenpsychologischen Fachkunde eine wertvolle fachliche Erweiterung dar. Aufbauend auf Ihrer bisherigen Ausbildung und Berufspraxis ermöglicht Ihnen die Weiterbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (TP), psychodynamische Inhalte und Prozesse fundiert zu erfassen, zu verstehen und diagnostisch einzuordnen.

Erweiterung Ihres therapeutischen Repertoires

Darüber hinaus wird Ihr bestehendes Wissen zu psychotherapeutischen Interventionen und Techniken gezielt erweitert. So können Sie Ihren Patientinnen individuell abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten aus einem breiten therapeutischen Spektrum anbieten. Der integrative, theoretisch fundierte und praxisnah gelebte Ansatz der KIRINUS CIP Akademie bietet hierfür optimale Voraussetzungen zur nachhaltigen Erweiterung Ihrer therapeutischen Kompetenzen.

Die Bereichsweiterbildung im Überblick

  • Dauer

    Die Bereichsweiterbildung umfasst mindestens 18 Monate.

  • Umfang und Inhalte

    Um die Zusatzbezeichnung tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu erhalten, müssen folgende Leistungen erbracht werden:

    1. Theorie

    • 240 UE Theorie
      Sie wählen und buchen Ihre Kurse – auf Basis einer Vorauswahl durch die Weiterbildungsleitung – entsprechend Ihrer persönlichen und fachlichen Schwerpunkte.

    2. Behandlungsfälle unter Supervision

    • 9 Behandlungsfälle im Einzelkontakt
      (auch kombinierbar mit Gruppenpsychotherapie oder Mehrpersonensetting)
    • Insgesamt mindestens 280 Stunden Kurz- und Langzeitbehandlungen, davon:
      • 5 Behandlungen à 5–25 Stunden
      • 3 Behandlungen à mindestens 30 Stunden
      • 1 Behandlung à mindestens 60 Stunden

    Die ambulanten Behandlungsfälle werden über unsere Institutsambulanz abgerechnet. Sofern ein Assoziationsvertrag vorliegt, können Behandlungen auch in Ihrer Praxis oder in eigenen Räumen stattfinden.

    3. Supervision

    • Therapien erfolgen unter regelmäßiger Supervision
      (Verhältnis mindestens 1:4 bis 1:8)
    • Erforderlich sind 20 Erstungersuchungen unter Supervision.

    4. Selbsterfahrung

    • 100 Einheiten Selbsterfahrung
      (in der Regel Gruppenselbsterfahrung)

    Da die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ein Verfahren ist, in dem es sehr um die Erfassung innerpsychischer Zustände und Prozesse geht, ist für die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ein hoher Selbsterfahrungsanteil im Einzelsetting unverzichtbar. Daher soll der Hauptteil der notwendigen Selbsterfahrung im Einzelsetting erbracht werden. 

  • Kosten

    Die Einnahmen aus den Behandlungsfällen decken im Verlauf in etwa die Ausgaben der Weiterbildung.
    Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Situation.

  • Beispielhafter Ablauf
    • Start mit Theorieeinheiten und Gruppenselbsterfahrung
    • Institutsinterne Zwischenprüfung nach mindestens 64 UE Theorie
    • Ambulante verhaltenstherapeutische Behandlungen unter Supervision
    • Parallel: weitere Theorie-UE und Selbsterfahrung
    • Abschluss durch die mündliche Prüfung bei der Psychotherapeutenkammer Bayern

    Bei inhaltlichen Fragen zur Bereichsweiterbildung wenden Sie sich bitte an die Abteilungsleitung Nadine Knab: nadine.knab@kirinus.de

  • Bewerbung und Anmeldung

    Das Bewerbungsverfahren umfasst zwei Schritte:

    Schritt 1: Unterlagen einreichen
    Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular ein.
    Eine Checkliste aller benötigten Dokumente ist im Formular enthalten.

    Schritt 2: Persönliches Gespräch
    Bei Erfüllung der Voraussetzungen laden wir Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.

    Möchten Sie mehr wissen?
    Kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

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*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.