Bereichsweiterbildung tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Jetzt informieren zum Erwerb der KJ-TP-Bereichsweiterbildung.

Vertiefung Ihrer psychotherapeutischen Kompetenz

Für approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen (VT / ST) stellt die Bereichsweiterbildung in der tiefenpsychologischen Fachkunde eine wertvolle fachliche Erweiterung dar. Aufbauend auf Ihrer bisherigen Ausbildung und Berufspraxis ermöglicht Ihnen die Weiterbildung zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (TP), psychodynamische Inhalte und Prozesse fundiert zu erfassen, zu verstehen und diagnostisch einzuordnen.

Erweiterung Ihres therapeutischen Repertoires

Darüber hinaus wird Ihr bestehendes Wissen zu psychotherapeutischen Interventionen und Techniken gezielt erweitert. So können Sie Ihren Patientinnen individuell abgestimmte Behandlungsmöglichkeiten aus einem breiten therapeutischen Spektrum anbieten. Der integrative, theoretisch fundierte und praxisnah gelebte Ansatz der KIRINUS CIP Akademie bietet hierfür optimale Voraussetzungen zur nachhaltigen Erweiterung Ihrer therapeutischen Kompetenzen.

Die Bereichsweiterbildung im Überblick

Tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

  • Dauer

    Die Bereichsweiterbildung umfasst mindestens 18 Monate.

  • Umfang und Inhalte

    Um die Zusatzbezeichnung tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu erhalten, müssen folgende Leistungen erbracht werden:

    1. Theorie

    • 240 UE Theorie
      Sie wählen und buchen Ihre Kurse – auf Basis einer Vorauswahl durch die Weiterbildungsleitung – entsprechend Ihrer persönlichen und fachlichen Schwerpunkte. Zusätzlich absolvieren Sie 70 Einheiten Fallseminare (sogenannte Kasuistiken).
      In diesen stellen Sie regelmäßig eigene Behandlungsfälle vor und bearbeiten diese intensiv. Ab dem Beginn Ihrer eigenen Behandlungsfälle werden Sie einer festen Kasuistikgruppe zugeteilt, die Sie sechsmal pro Jahr regelmäßig besuchen.

    2. Behandlungsfälle unter Supervision

    • 9 Behandlungsfälle im Einzelkontakt
      (auch kombinierbar mit Gruppenpsychotherapie oder Mehrpersonensetting)
    • Insgesamt mindestens 280 Stunden Kurz- und Langzeitbehandlungen, davon:
      • 5 Behandlungen à 5–25 Stunden
      • 3 Behandlungen à mindestens 30 Stunden
      • 1 Behandlung à mindestens 60 Stunden

    Für die Zulassung zur Prüfung bei der Psychotherapeutenkammer Bayern ist eine ausführlich dokumentierte Langzeit- und eine ausführlich dokumentierte Kurzzeitbehandlung erforderlich.

    Die ambulanten Behandlungsfälle werden über unsere Institutsambulanz abgerechnet, können aber in Ihrer Praxis oder Räumen abgehalten werden. 

    3. Supervision

    • Therapien erfolgen unter regelmäßiger Supervision
      (Verhältnis mindestens 1:4 bis 1:8)
    • Erforderlich sind 20 Erstungersuchungen unter Supervision.

    4. Selbsterfahrung

    • 100 Einheiten Selbsterfahrung
      (vorwiegend Einzelselbsterfahrung)

    Da die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ein Verfahren ist, in dem es sehr um die Erfassung innerpsychischer Zustände und Prozesse geht, ist für die Qualität der psychotherapeutischen Arbeit ein hoher Selbsterfahrungsanteil im Einzelsetting unverzichtbar. Daher soll der Hauptteil der notwendigen Selbsterfahrung im Einzelsetting erbracht werden. 

  • Kosten

    Die Einnahmen aus den Behandlungsfällen decken im Verlauf in etwa die Ausgaben der Weiterbildung.
    Gerne beraten wir Sie individuell zu Ihrer Situation.

  • Beispielhafter Ablauf
    • Start mit Theorieeinheiten
    • Institutsinterne Zwischenprüfung nach mindestens 64 UE Theorie
    • Ambulante Behandlungen unter Supervision
    • Parallel: weitere Theorie-UE und Selbsterfahrung

    Bei inhaltlichen Fragen zur Bereichsweiterbildung kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.

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  • Bewerbung und Anmeldung

    Das Bewerbungsverfahren umfasst zwei Schritte:

    Schritt 1: Unterlagen einreichen
    Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zusammen mit dem Anmeldeformular ein.
    Eine Checkliste aller benötigten Dokumente ist im Formular enthalten.

    Schritt 2: Persönliches Gespräch
    Bei Erfüllung der Voraussetzungen laden wir Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.

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*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.