Gemäß der neuen Kabinettssitzung zur 16. Bayrischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen ab dem 1. Mai 2022 Präsenzveranstaltungen im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung ohne weitere Einschränkungen durchgeführt werden.
Die 3G-Regelung wurde aufgehoben - es sind deshalb keine CovidNachweise (Impfnachweis, Genesenennachweis, PCR/Antigen-Test) mehr erforderlich.
Es gelten die regulären Rücktrittsbedingungen gemäß unseren AGB’s.
Der bisherige Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Sitzplätzen der Teilnehmerinnen* entfällt.
Die Maskenpflicht in den Innenräumen der KIRINUS CIP Akademie entfällt. Wir überlassen das Tragen einer Maske den Teilnehmerinnen und Lehrenden/Selbsterfahrungsleiterinnen nach eigenem Ermessen.
Falls Sie eine Maske tragen möchten, bitten wir Sie ihre eigene Maske zum Seminar/zur Selbsterfahrung mitzubringen.
Wir bitten alle Teilnehmerinnen und Lehrende/Selbsterfahrungsleiterinnen weiterhin die maßgeblichen Hygieneregeln (Niesetikette und Händewaschen) zu beachten. Zur Reinigung der Hände stehen ausreichend Flüssigseife, Handtuchspender sowie Desinfektionsspender zur Verfügung.
Regelmäßiges Lüften dient der Hygiene und fördert die Luftqualität - wir bitten Teilnehmerinnen und Lehrende/ Selbsterfahrungsleiterinnen eigenverantwortlich so oft wie möglich zu lüften, um somit eine ausreichende Belüftung zu gewährleisten.
Diese Regeln werden von uns regelmäßig überprüft, insbesondere vor dem Hintergrund der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens. Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir Sie informieren. Bitte beachten Sie selbst auch die aktuellen Bestimmungen der verantwortlichen Behörden (z.B. Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Landeshauptstadt München).
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches und interessantes Seminar bzw. Selbsterfahrung.
Ihre KIRINUS CIP Akademie
*Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die weibliche Form gewählt. Die Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.