Die KIRINUS Schlemmer Klinik ist für die Krankenhausbehandlung von gesetzlich und privat Versicherten sowie beihilfeberechtigten Patienten zugelassen. Die Behandlungskosten werden in der Regel von den jeweiligen Krankenkassen übernommen.
Die KIRINUS Schlemmer Klinik ist ein Akutkrankenhaus (gem. §108 SGB V) und führt Krankenhausbehandlungen nach § 39 SGB V im Bereich der Psychosomatischen Medizin aus. Rehabilitationsmaßnahmen, Sanatoriumsbehandlungen sowie Kuraufenthalte können bei uns nicht durchgeführt werden!
Bitte beachten Sie, dass wir nur volljährige Patienten aufnehmen können.
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