selbstverständlich sind Besuche wichtig – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für Sie, die Angehörigen, Bekannten und Freunde. Oberste Richtschnur unseres Handelns ist das gesundheitliche Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, aber auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie müssen wir daher das Infektionsrisiko für unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit nur irgend möglich minimieren.
Für die KIRINUS Schlemmer Klinik gelten deshalb bis auf weiteres gesonderte Besucherregelungen. Die Aufrechterhaltung der stationären Therapiemaßnahmen für akut behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten ist ein hohes Gut und muss unter einen entsprechenden Schutz gestellt werden.
Sollten Sie Besuch empfangen bzw. eine Patientin oder einen Patienten besuchen, gelten für Besucher folgende Vorgaben:
Im Rahmen unseres allgemeinen Hausrechts haben wir, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, die Möglichkeit, im Einzelfall einen Besuch zu untersagen.
Das Mitbringen von Geschenken und sonstigen Gegenständen für Patientinnen und Patienten und die Mitnahme von Wäsche ist im Vorfeld mit uns abzuklären und kann ggf. untersagt werden. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.