Besucherregelungen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
sehr geehrte Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,

 

selbstverständlich sind Besuche wichtig – für die Patientinnen und Patienten, aber auch für Sie, die Angehörigen, Bekannten und Freunde. Oberste Richtschnur unseres Handelns ist das gesundheitliche Wohlergehen unserer Patientinnen und Patienten, aber auch unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie müssen wir daher das Infektionsrisiko für unsere Patientinnen und Patienten sowie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soweit nur irgend möglich minimieren.

Für die KIRINUS Schlemmer Klinik gelten ab sofort vereinfachte Besucherregelungen. Die Aufrechterhaltung der stationären Therapiemaßnahmen für akut behandlungsbedürftigen Patientinnen und Patienten ist dennoch weiterhin ein hohes Gut und muss unter einen entsprechenden Schutz gestellt werden.

Sollten Sie Besuch empfangen bzw. eine Patientin oder einen Patienten besuchen,
gelten für Besucher folgende Vorgaben:

  • Für Besucherinnen und Besucher genügt als Testnachweis nunmehr auch ein Selbsttest, der ohne Aufsicht höchstens 24 Stunden vor dem Besuch mit negativem Ergebnis durchgeführt wurde. Zum Nachweis, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht mit negativem Ergebnis vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, genügt für alle betroffenen Personen grundsätzlich eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung. Diese Eigenerklärung kann schriftlich oder mündlich abgegeben werden.
  • Für Besucher gilt eine FFP2-Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die FFP2-Maske ist von den Besuchern selbst mitzubringen.
  • Den Anweisungen unseres Personals ist stets Folge zu leisten.
  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind zum Schutze unserer Patientinnen und Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einzuhalten. Dazu gehört insbesondere:
    • Beachtung der Husten- und Nies-Etikette: Verwendung von Einmal-Taschentüchern auch zum Husten und Niesen, alternativ niesen oder husten in die Ellenbeuge.
    • Sorgfältige Händehygiene: Häufiges Händewaschen (30 Sekunden mit Wasser und Seife, anschließend gründliches Abspülen) und Nutzung einer Händedesinfektion vor Betreten und beim Verlassen der Einrichtung
    • Möglichst die Schleimhäute im Gesichtsbereich (Augen, Mund etc.) nicht mit ungewaschenen Händen berühren
    • Werfen Sie den Müll nicht arglos weg, nutzen Sie dafür die von uns vorgesehenen Abwurfbehälter innerhalb der Einrichtung.

Im Rahmen unseres allgemeinen Hausrechts haben wir, wie auch bereits vor der Corona-Pandemie, die Möglichkeit, im Einzelfall einen Besuch zu untersagen.