In der Regel übernehmen die gesetzlichen oder die privaten Krankenversicherungen die Kosten der Rehabilitation bzw. der Anschlussheilbehandlung. Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig die Kosten. Wenn Sie eine Anschlussheilbehandlung machen möchten, muss der Arzt in Ihrem Krankenhaus den entsprechenden Antrag stellen. Diese Aufgabe übernimmt der Sozialdienst der Klinik. Trifft die Genehmigung durch den zuständigen Kostenträger ein, meldet Sie der Sozialdienst direkt in der KIRINUS Alpenpark Klinik an und sorgt in der Regel für Ihren Transport.
Patienten können darüber hinaus auf Selbstzahler-Basis zeitnah aufgenommen werden.
Unser hochspezialisiertes integratives Behandlungskonzept entspricht einer stationären psychosomatischen Akutbehandlung. Deshalb ist es möglich, die Kosten für den Aufenthalt von den privaten Krankenversicherungen erstatten zu lassen. Dabei sollten folgende Punkte berücksichtigen werden:
Es muss für den Kostenträger ersichtlich sein, dass für den Patienten eine stationäre Krankenhaus-Akutbehandlung medizinisch notwendig ist und, dass ambulante Maßnahmen unzureichend bzw. ausgeschöpft sind. Daher raten wir Patienten, vor der Beantragung der Kostenübernahme bei ihrer privaten Krankenkasse von dem ambulant behandelnden Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder Psychologischer Psychotherapeut einen Ärztlichen Befundbericht erstellen zu lassen.
Den Antrag zur Kostenübernahme stellt der niedergelassene Facharzt der Bereiche Psychiatrie, Nervenheilkunde, Neurologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie oder der Psychologische Psychotherapeut bei der betreffenden privaten Krankenkasse.
Wichtig: Der Antrag muss auf Psychosomatische Akutbehandlung ausgestellt sein und nicht auf Psychosomatische Reha oder Psychosomatische Kur.
Sobald die schriftliche Kostenzusage durch die private Krankenkasse vorliegt, kann die Anmeldung in der KIRINUS Alpenpark Klinik erfolgen und ein Aufnahmetermin vereinbart werden.
Beihilfeberechtigte können sich ebenfalls die Kosten für die Behandlung in der Klinik im Alpenpark erstatten lassen. Auch hier gilt: Die Behandlung in der Klinik ist keine klassische Kur oder Sanatoriumsbehandlung, sondern eine Krankenhaus-Akutbehandlung im Sinne des Beihilferechtes.
Weitere Informationen und Unterstützung für eine zügige und rechtzeitige Beantragung der Kostenübernahme, haben wir in unserem Merkblatt zusammengefasst, das auch an den behandelnden Arzt weitergereicht werden kann.
Patienten können darüber hinaus auf Selbstzahler-Basis zeitnah aufgenommen werden.
Wir sind davon überzeugt, dass Gesundwerden neben der richtigen medizinischen Versorgung auch viel damit zu tun hat, sich gut aufgehoben zu fühlen.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt bei uns lieber in Begleitung verbringen möchten, heißen wir selbstverständlich auch Ihre Familie oder Ihren Partner, mit gemeinsamer Unterbringung in Ihrem Patientenzimmer, herzlich willkommen.
Ob als Patient oder als Begleitperson: Bei uns finden Sie immer jemanden, der Ihnen gerne hilft. Gerne beraten wir Sie und Ihren Partner auch persönlich zu den Unterbringungsmöglichkeiten bei uns im Haus und halten Tipps für Unternehmungen, zum Sportangebot und kulturellen Programm in der Region bereit.
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Vor einem mehrwöchigen Klinik-Aufenthalt können einige Fragen bestehen. Christa Kastner und ihr Team beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um die Behandlung in der KIRINUS Alpenpark Klinik.
Aber auch persönlich stehen wir Ihnen für ein Beratungsgespräch gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.